Seit 13.06.2014 ist eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft getreten.
Dieses Gesetz bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die im Besonderen den Online-Handel betreffen. Damit ein reibungsloser Ablauf Ihres Online-Geschäftes und eine gesetzeskonforme Gestaltung Ihres Webshops gewährleistet werden können, müssen einige wichtige Vorschriften in Zukunft berücksichtigt werden.
Diese Anforderungen betreffen beispielsweise das Rücktrittsrecht Ihrer Kunden wie auch die notwendige Aufklärung dieser über Unternehmensinformationen oder angebotene Zusatzleistungen.
Wir möchten Sie daher über die aktuellen Neuerungen informieren, um Sie bei den Anpassungen Ihres Webshops und Online-Geschäftes bestmöglich zu unterstützen.
Gerne übernehmen wir individuelle Anpassungen, damit Sie Ihren Kunden weiterhin einen sicheren Online-Einkauf garantieren können.
Verschärfte Informationspflicht
Der Unternehmer ist dazu verpflichtet bei Verträgen, die für den Kunden zahlungspflichtig sind, diesen über wesentliche Hinweise zu informieren.
Dazu gehören:
- Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden
- Zusätzlich anfallende Kosten für Versand, Lieferung oder Postzustellung
- Wesentliche Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen
- Gesamtpreis inkl. aller Steuern, Abgaben, Fracht-, Liefer-, und Zustellkosten, alle sonstigen Kosten sowie die Berechnungsgrundlage
- Bei dauerhaften Verträgen: Laufzeit des Vertrages und/oder Mindestdauer der Verpflichtungen
- Kündigungsbedingungen und sonstige Bedingungen des Vertrages
- Angaben über Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel
- Gesetzliches Gewährleistungsrecht, Kundendienst und Garantien (inkl. deren Bedingungen)
Darüber hinaus muss der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen dem Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, eine Bestätigung des Vertrags, in dem der Vertragsinhalt beschrieben wird, zukommen lassen. Spätestens muss dies bei Lieferung der Ware (z.B.: in Papierform) oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger, erfolgen.
Erfüllt ein Unternehmer diese Regelungen nicht, besteht auch keine vertragliche Bindung für den Verbraucher!
Erweitertes Rücktrittsrecht
Die Rücktrittsfrist wird nun auch für sog. Fernabsatzgeschäfte auf 14 Tage verlängert, wobei sich diese aber im Fall einer fehlenden oder falschen Rücktrittsbelehrung, auf 1 Jahr plus 14 Tage verlängert.
Weitere Änderungen im Rücktrittsrecht sind:
- Das Rücktrittsrecht besteht für Verbraucher nun auch, wenn er/sie selbst das Geschäft angebahnt hat.
- Nach einem Widerruf hat der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen. Voraussetzung ist aber, dass dieser vorher vom Unternehmer darüber aufgeklärt wurde.
- Das Gesetz enthält ein Muster-Widerrufsformular, welches dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden muss. Außerdem gibt es auch eine Muster-Widerrufsbelehrung, um für beide Vertragspartner die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wesentlich zu erleichtern.
- Auch eine gebührenfreie Rufnummer für den telefonischen Widerruf muss allen Kunden zur Verfügung stehen
- Wenn seitens des Verbrauchers eine Zahlung erfolgt ist, ist der Unternehmer bei Widerruf dazu verpflichtet, diese binnen 14 Tagen ab Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs eingegangen ist, zurückzuzahlen. Und, falls nicht anders vereinbart, muss dies auch mit dem gleichen Zahlungsmittel wie beim Kauf, erfolgen.Ausnahme: Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind dürfen vom Widerrufsrecht ausgenommen werden. Sofern die betroffenen Produkte speziell versiegelt wurden und diese Versiegelung vom Kunden gebrochen wurde, können Unternehmen eine Retoure verweigern.
Button-Lösung
Der Bestell-Button für Webshops ist nun so zu gestalten, dass der Verbraucher unmissverständlich und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er mit der Bestellung eine finanzielle Verbindung eingeht.
Dies bedeutet:
- Der Button darf nicht mehr nur mit „Bestellen“ gekennzeichnet sein, sondern mit „Zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich konkreten Hinweisen.
- Die Platzierung des Buttons sollte unmittelbar unterhalb der Pflichtinformationen erfolgen. Unmittelbar bedeutet hierbei, dass keine trennenden Gestaltungselemente in Textform oder Grafik (wie zB Widerrufsbelehrung, AGB, Kommentarfelder, etc…), vorhanden sein dürfen.
- Der Bestell-Button darf nur einmal am Ende der finalen Bestellseite positioniert sein.
Des Weiteren müssen am Ende eines Bestellvorganges auch bestimmte Inhalte nochmals ausdrücklich hervorgehoben werden, wie beispielsweise wesentliche Eigenschaften der Ware. Werden diese Vorschreibungen nicht eingehalten, ist der Verbraucher nicht an seine Bestellung gebunden.
Keine versteckten Zusatzkosten
Für zusätzliche Zahlungen, wie beispielsweise einer Zusatzleistung für die Hauptleistung bedarf es nun einer ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers.
Konkret bedeutet dies:
- Für die Zahlung einer Zusatzleistung, wie beispielsweise einer Stornoversicherung oder einer zusätzlichen Garantie muss eine Vereinbarung getroffen werden
- Eine Vereinbarung über das Internet ist nur dann wirksam, wenn der Unternehmer diese nicht durch eine sog. Voreinstellung herbeiführt. (Vorangekreuzte Checkboxen sind daher nicht mehr zulässig!)
- Der Unternehmer darf außerdem vom Verbraucher kein Entgelt für die Zahlung mit einem bestimmten Zahlungsmittel, wie z.B.: einer Kreditkarte, verlangen.
Garantie
Der Garantiegeber muss sich in Zukunft zu mindestens einer der folgenden Leistungen verpflichten:
- Erstattung des Kaufpreises
- Austausch oder Nachbesserung der Sache
- Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sache
Vor Abgabe der Vertragserklärung durch den Verbraucher, muss der Unternehmer die Garantiebedingungen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. In Online-Shops muss die Garantiebedingung oder zumindest der Link „Garantiebestimmungen“ direkt in der Artikelbeschreibung zu finden sein, welcher dann zu einer Shop-Unterseite führt und dort den Verbraucher über den Umfang der Garantie aufklärt.
Nach Vertragsschluss muss der Unternehmer die Garantiebedingungen mit der Bestätigung des Vertrags an den Verbraucher (auf einem dauerhaften Datenträger) übermitteln.
Eine Garantieerklärung muss enthalten:
- Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, sowie Hinweis, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden
- Inhalt der Garantie
- Dauer und räumlicher Geltungsbereich des Garantieschutzes
- Name und Anschrift des Garantiegebers